Reha-Pflegeklinik EDEN - Ringgenberg am Brienzersee


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Anmeldung

Wissenswertes


Anmeldung

Die Anmeldungen werden telefonisch entgegengenommen. Bei der Anmeldung muss geklärt sein, ob der Arzt eine Verordnung für eine stationäre orthopädische Rehabilitation, einen Kuraufenthalt oder eine MwSt-Befreiung ausstellt. Die Anmeldung wird von uns schriftlich bestätigt.

Rehabilitation
Die Anmeldung zur stationären Rehabilitation wird in der Regel durch das vorbehandelnde Spital (Sozialdienst) oder die Facharztpraxis (Operateur) telefonisch vorgenommen. Nach erfolgter telefonischer Anmeldung benötigen wir so rasch als möglich die komplett ausgefüllte ärztliche Verordnung der stationären Rehabilitation per Fax oder E-mail. Nach Erhalt dieser Verordnung leiten wir sofort das Kostengutspracheverfahren ein. Es wird unter Beilage der ärztlichen Verordnung ein Gesuch um Kostengutsprache per Fax an die Krankenversicherung des Patienten gestellt. Gemäss Vertrag muss eine Ablehnung innerhalb von 5 Arbeitstagen erfolgen, sonst gilt die Kostengutsprache als stillschweigend gegeben. Die meisten Versicherungen bestätigen uns jedoch die Kostengutsprache in der vertraglichen Frist schriftlich und informieren die Patienten per Kopie.
Wird eine Rehabilitation mangels Spitalbedürftigkeit, Rehabilitationsbedarf oder Rehabilitationsfähigkeit durch den Vertrauensärztlichen Dienst der Krankenversicherung abgelehnt, so wird in der Regel automatisch ein Kuraufenthalt gesprochen.
Verordnungsformular REHA
(Formular 799R)

Übergangspflegeaufenthalt AÜP
Die Anmeldung zur AÜP erfolgt durch das vorbehandelnde Spital (Sozialdienst / Pflegedienst). Ein Spitalarzt verordnet den AÜP-Aufenthalt mit dem Verordnungsformular AÜP und faxt diese zu uns. Wir melden den AÜP-Aufenthalt per Fax der zuständigen Krankenversicherung. Die Versicherung wird, sofern auf dem Formular gefordert, den Kurbeitrag an die Pensionskosten an die Patient/in bestätigen. Die Pflegeleistungen in der AÜP werden durch die Versicherung stillschweigend garantiert.
Verordnungsformular AÜP



Kuraufenthalt
Die Anmeldung zum Kuraufenthalt kann durch das vorbehandelnde Spital (Sozialdienst), durch den vorbehandelnden Arzt (Operateur oder Hausarzt), aber auch durch den Patienten selber telefonisch erfolgen.
Nach der telefonischen Anmeldung muss das Original der Kurverordnung so schnell als möglich an die Krankenversicherung gesandt werden. Wir benötigen eine Kopie der ärztlichen Kurverordnung, welche uns per Fax oder Post zugestellt werden kann.
Verordnungsformular KUR

(Formular 799K)

Aufenthalt mit Mehrwertsteuerbefreiung

Für Begleitpersonen oder Feriengäste kann durch die einweisende Stelle eine ärztliche Mwst-Befreiung erfolgen. Wir benötigen in diesem Fall das Original der ärztlichen Mwst-Befreiung. Wir können somit die Pensionskosten ohne Mehrwertsteuer verrechnen, ohne dass die Krankenversicherung belastet wird.
Mwst-Befreiung
(Formular 799K Mwst)

Daueraufenthalt/Übergangslösung und Ferien

Nehmen Sie mit unserem Sekretariat telefonisch Kontakt auf. Gerne reservieren wir für Sie einen Termin für eine unverbindliche Besichtigung unseres Betriebes. Für Fragen betreffend der Finanzierung (Ergänzungsleistung etc.) stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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